Der Verein zur Förderung von Eigenarbeit, der Betreiber vom Haus der Eigenarbeit, ist Unterzeichner der Selbstverpflichtungserklärung der Initiative Transparente Zivilgesellschaft von Transparency International.
Transparenz ist uns wichtig. Deshalb möchten wir uns der Selbstverpflichtungserklärung der Initiative Transparente Zivilgesellschaft (ITZ) anschließen und haben die Aufnahme in die ITZ-Unterzeichnerliste beantragt. Wir verpflichten uns, die folgenden zehn Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und aktuell zu halten.
1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
Verein zur Förderung von Eigenarbeit
Geschäftssitz: München
Gründungsjahr: 1987
Anschrift: Wörthstraße 42, 81667 München
Ansprechpartner: Benedikt Steinbach (Leitung)
Amtsgericht München – Registergericht-, VR 11875
2. Vollständige Satzung sowie weitere wesentliche Dokumente, die Auskunft darüber geben, welche konkreten Ziele wir verfolgen und wie diese erreicht werden
Verein zur Förderung von Eigenarbeit Aktuelle Satzung V
VISION:
Work together!
MISSION:
Einzigartig ist die breite Angebotspalette, zunächst die Vielfalt der professionell ausgestatteten und betreuten Werkstätten, sodann die Offenheit für verschiedene Nutzungsformen (selbständige Nutzung mit Unterstützung des Werkstattdienstes, Nutzung mit Fachberatung – beide Formen spontan ohne Anmeldung – sowie Kursnutzung). Maschinen und Werkzeuge sind im Verleih. Material kann gekauft, aber auch mitgebracht werden. Die handwerkliche Eigenarbeit steht im Mittelpunkt, doch es ist auch Raum für kulturelle und soziale Aktivitäten.
3. Datum des jüngsten Bescheides vom Finanzamt über die Anerkennung als steuerbegünstigte (gemeinnützige) Körperschaft
Die Gesellschaft wird beim Finanzamt München – Abt. Körperschaften, unter der Steuernummer 143/224/00218 geführt.
Die Gesellschaft ist aufgrund der Anlage zum Freistellungsbescheid 2022-2024 des Finanzamts München , vom 19.02.2026, von der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer befreit.
Die Gesellschaft fördert gemeinnützig Zwecke im Sinne der §§ 51ff AO, Förderung der Volks- und Berufsbildung, einschließlich der Studentenhilfe (§52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO) und berechtigt Zuwendungsbestätigungen nach § 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
Aktueller Freistellungsbescheid
4. Name und Funktion der wesentlichen Entscheidungsträger
Vorstand
- Michael Sturm (einzelvertretungsberechtigt)
- Stefan Vock (einzelvertretungsberechtigt)
- Melanie Meyer
- Jochem Holterbosch
- Reinhard Mesletzky
5. Bericht über die Tätigkeiten unserer Organisation
Das Haus der Eigenarbeit – kurz HEi – ist ein Bürgerhaus mit offenen Werkstätten und wurde bereits 1987 gegründet. Das Ziel des HEi ist Eigenarbeit zu fördern, das heißt das HEi unterstützt Euch darin, produktiv zu werden und eigene Projekte handwerklich umzusetzen – sei es als Anfänger oder Könner. Dafür bietet das HEI in vielen verschiedenen Werkstätten die notwendige Infrastruktur, die Produktionsmittel und auch das dazu erforderliche Know-how an. In allen Werkstätten stehen Fachberater mit Rat und Tat zur Seite, die Euch von der ersten Projektidee bis zur erfolgreichen Umsetzung begleiten.
6. Angaben zur Personalstruktur
Der Verein zur Förderung von Eigenarbeit beschäftigt 6 Personen in Teilzeit.
7. Angaben zur Mittelherkunft
Bericht der Mitgliederversammlung 2025 (über das Geschäftsjahr 2024)
8. Angaben zur Mittelverwendung
Siehe Seite 11 Bericht für die Mitglieder HEi 2022
9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten
Keine
10. Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zuwendung mehr als 10 % unserer gesamten Jahreseinnahmen ausmachen
Im Geschäftsjahr 2024 gab es keine Zuwendungen von natürlichen oder juristischen Personen, die mehr als 10 % unserer gesamten Jahreseinnahmen ausgemacht haben.
