Herzlich willkommen im Haus der Eigenarbeit!
Wir wollen, dass sich alle Besucherinnen und Besucher bei uns wohlfühlen. Deshalb bitten wir Sie, folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Hauses der Eigenarbeit zu beachten.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand 1.8.2009
Jede Person, die das Haus der Eigenarbeit betritt und/oder sich zur Nutzung der Angebote hier aufhält, erkennt die Benutzungsordnung an und akzeptiert diese.
Benutzungsordnung
- Alle Nutzer/innen sind verpflichtet, sich für den sachgemäßen und sicheren Umgang mit den Maschinen und Werkzeugen von der Werkstattbetreuung oder der Fachberatung einweisen zu lassen. Sie sind weiterhin verpflichtet, die Bedienungs- und Sicherheitshinweise durch unser Personal und die schriftlichen Hinweise an den Maschinen einzuhalten und ihr Verhalten darauf abzustimmen.
- Die Nutzung sämtlicher Einrichtungen des Hauses der Eigenarbeit, so z.B. die Nutzung der Räume, Maschinen und Werkzeuge, erfolgt auf eigene Gefahr.
- Anweisungen des Vereins, seiner gesetzlichen Vertretung oder seiner Mitarbeiter/innen (Fachberatung, Aufsichtspersonen) sind Folge zu leisten.
- Alle Nutzer/innen haben sich so zu verhalten, dass ein ordnungsgemäßer und sicherer Betrieb nicht beeinträchtigt wird und andere Personen weder gefährdet noch belästigt werden.
- Alle Nutzer/innen sind verpflichtet, die gesamte Einrichtung, alle Anlagen und insbesondere die Maschinen und Werkzeuge ordnungsgemäß zu behandeln und zweckgerichtet zu benutzen. Nutzer/innen haften für alle durch ihr Verschulden verursachte Schäden. Schäden sind unseren Mitarbeiter/innen unverzüglich mitzuteilen.
Haftung
- Der Verein zur Förderung von Eigenarbeit e.V. haftet nicht für Personen- und Sachschäden. Bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verursachung solcher Schäden durch den Verein bzw. eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen (Fachberater/in, Aufsichtsperson u.ä.) haftet der Verein im Rahmen der bestehenden Versicherungsverträge (Haftpflicht- und Sachversicherung).
- Bei einfach fahrlässigen Vertragsverletzungen haftet der Verein als Träger nur, wenn es sich um eine für die Vertragsdurchführung wesentliche Pflicht handelt.
- Etwaige behauptete Ansprüche sind unverzüglich gegenüber dem Verein geltend zu machen.
Gerichtsstand: Amtsgericht München
Leitung HEi: Dr. Elisabeth Redler
Träger: Verein zur Förderung von Eigenarbeit e.V.
1. Vorsitzender: Kurt Horz
Vereinsregister: Nr. VR 11875 Registergericht München